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Abschluss des Vertrages |
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Mit der Abgabe eines schriftlichen Angebotes bietet der Veranstalter, die Firma art-of-bizz, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an; die Annahme des Angebotes erfolgt durch eine Auftragsbestätigung (durch mündliche Willenserklärung, schriftlich oder per e-mail). Der Vertrag kommt mit der Annahme der Auftragsbestätigung zustande. |
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Bezahlung |
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Je nach Absprache und Angebot erhält der Kunde eine Gesamtrechnung inklusive aller hotelbezogenen Kosten - oder es erfolgt eine gesonderte Abrechnung der Veranstaltung, die hotelbezogenen Kosten werden unmittelbar zwischen dem Gasthotel und dem Kunden abgerechnet.
Die Rechnung über die Veranstaltung wird unmittelbar nach Veranstaltungsende zugestellt. Sie ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung des Gesamtpreises auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten des Veranstalters art-of-bizz. |
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Leistungen |
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Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen im Angebot maßgebend.
Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung. |
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Rücktritt des Kunden |
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Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter art-of-bizz vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann der Veranstalter art-of-bizz eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen in Prozenten des Veranstaltungspreises:
- ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 35%
- ab dem 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn 65%
- ab dem 03. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100%
Bei der Pauschalierung der Rücktrittskosten sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung der Leistungen berücksichtigt. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem vom Kunden erklärten Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. |
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Höhere Gewalt |
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Wird die Durchführung einer Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag nach Maßgabe des § 651 j BGB kündigen. |
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Gewährleistung/Haftung |
| (a) |
Der Veranstalter art-of-bizz verpflichtet sich, die Veranstaltung so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Ist die Veranstaltung nicht von dieser Beschaffenheit, und hat der Veranstalter art-of-bizz dies zu vertreten, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. |
| (b) |
Der Veranstalter art-of-bizz übernimmt keine Haftung für Sach- oder Körperschäden oder für mögliche Unfälle. Der Kunde nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. |
| (c) |
Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter art-of-bizz geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung verjähren 1 Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende. |
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Datenschutz |
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Die uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Veranstaltungsvertrages elektronisch verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Datenspeicherung- und verarbeitung erfolgen im Rahmen und nach Maßgabe der gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. |
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Gültigkeitsklausel |
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Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. |
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Leistungsort / Gerichtsstand |
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Leistungsort ist der im Einzelfall in der Auftragsbestätigung benannte Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Münster. |
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Urheberrechte |
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Die Begriffe „Entertraining“ und „Krimi-Event“ sind als Wortmarken in allen Schreibweisen patentrechtlich geschützt. Der Begriff „Mordsspass“ und das Fimenlogo sind als Wort-/Bildmarke in der dargestellten Form patentrechtlich geschützt. Für ungenehmigte Verwendungen der geschützten Wort- bzw. Wort-Bildmarken werden auf dem Rechtsweg Regressforderungen erhoben. |